Neues Gesetz: Fehlende DatenschutzerklÀrung ab sofort abmahnfÀhig DSGVO
Wie wir heute erfahren haben, ist seit 24.2.2016 ein neues Gesetz in Kraft. Um Sie vor Abmahnungen zu schĂŒtzen, empfehlen wir Ihnen, Ihr Impressum anzupassen. Sie können ohne vollstĂ€ndige DatenschutzerklĂ€rung sofort abgemahnt werden.
Die hÀufige Frage:
Gilt die GesetzesĂ€nderung auch, wenn Sie auf der Website gar keine Kundendaten abfragen? Ja. DatenschĂŒtzer sehen nĂ€mlich nicht nur Namen, Telefonnummern oder E-Mail-Adressen als personenbezogene Daten an. Auch IP-Adressen in Serverlogs oder Daten, die von Google Analytics oder dem Facebook Like Button gespeichert werden, sind personenbezogene Daten. Dieses neue Gesetz fĂŒhrt dazu, dass fast alle Webseiten ab dem 24.02.2016 eine individuelle DatenschutzerklĂ€rung benötigen.
DarĂŒber mĂŒssen Sie auf Ihrer Webseite informieren:
- Datenweitergabe
- Speichern von Kundendaten
- Datenspeicherung
- Umgang mit Cookies
- IP-Adressen, Server Logs
- Name, Adresse, Telefon, E-Mail
- Newsletter
- Kontaktformulare
- Facebook und Twitter
- Pinterest,Tumblr, Instagram
- Tracking: piwik, Google Analytics, eTrecker
- Zahlungsanbieter wie Paypal, Ăberweisung, Kreditkarte
Sichern Sie Ihre Webseite jetzt gegen DatenschutzverstöĂe ab.
Fertige kostenlose Texte fĂŒr Ihre Webseite finden Sie unter
http://rechtsanwalt-schwenke.de/smmr-buch/datenschutz-muster-generator-fuer-webseiten-blogs-und-social-media/
Hinweis: Wir ĂŒbernehmen keine Haftung fĂŒr die GĂŒltigkeit der hinterlegten Texte beim Rechtsanwalt Schwenke.
Vermeiden Sie die Kosten einer Abmahnung!
Auf Wunsch passen wir Ihre DatenschutzerklĂ€rung fĂŒr Sie an.
Schreiben Sie uns, wir rufen Sie gerne zurĂŒck.
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