Cookie-Hinweis auf Webseiten:
Unnötig oder rechtliche Pflicht?
Inzwischen sieht man die Cookie Hinweise fast überall: Beim Besuch von Webseiten erscheint ein Pop-up oder ein Banner am oberen oder unteren Rand mit dem Hinweis: „Diese Webseite verwendet Cookies. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.“
Dahinter steckt eine „neue Richtlinie” zur Einholung der Zustimmung der Endnutzer in der EU“ (Google). Diese besagt: Bei der Nutzung von bestimmten Google-Produkten oder -Diensten muss die Zustimmung der Nutzer (=Leser) eingeholt werden.
Diese neue Bestimmung gilt vorerst nur für Webseitenanbieter, die AdSense und ähnliche Dienste von Google nutzen. Programme wie Google Analytics oder AdWords sind bisher noch nicht betroffen. Allerdings, so schreibt Rechtsanwalt Thomas Schwenke in seinem Artikel zu der neuen Richtlinie, sei dies nur noch eine Frage der Zeit.
Seine klare Empfehlung: Am besten schon jetzt den Hinweis auf die Cookie-Nutzung einbauen!
Wir installieren Ihnen ein kostenloses Programm mit Cookie Hinweis (DSGVO).
Wir haben einige Plug-ins getestet. Nach ausführlichen Tests und Analysen ist unsere Wahl auf “Cookie in Law” gefallen.
Cook in Law ist für responsive Layouts und wird somit auch auf Smartphones optimal angezeigt.
Weitere Details unter https://de.wordpress.org/plugins/cookie-law-info/
Installation und Einrichtung Cookie Hinweis für Ihre Webseite (Wordpress)
89 € netto für Kunden ohne CMS Pflegevertrag
(Voraussetzung: Ihre Webseiten Updates sind erfolgt)49 € netto für Kunden mit CMS Pflegevertrag
Sie möchten die neue Richtlinie einsetzen?
Bitte E-Mail an info@123webonline.de.